Honorar

Anwaltskosten klar und transparent

Die Berechnung der Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen erfolgt in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses sieht für bürgerliche, arbeitsrechtliche und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten eine Abrechnung nach dem Wert des jeweiligen Gegenstands vor. Das heißt, der Rechtsanwalt liest sein Honorar aus einer nach Gegenstandswert gegliederten Gebührentabelle ab.

Beim Gegenstandswert handelt es sich um den vermögensrechtlichen Wert der Angelegenheit, beispielsweise um den Rechnungsbetrag einer offenstehenden Rechnung, den nach der Düsseldorfer Tabelle berechneten Jahresunterhalt für ein Kind oder die Höhe ausstehender Mieten.

Kosten vermeiden mit einer Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, die den Gegenstand der gewünschten anwaltlichen Tätigkeit abdeckt, haben Sie, abgesehen von einer möglichen Selbstbeteiligung, mit der Abrechnung für gewöhnlich nichts zu tun. Klären Sie am besten schon im Vorfeld ab, ob ein Versicherungsschutz besteht. Die weitere Korrespondenz übernehmen wir gern für Sie.

Sie haben noch Fragen zum Thema Honorar?
Gern beantworte ich sie Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.